ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. ANWENDUNGSBEREICH
1.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, Vorschläge, Kostenvoranschläge, Bestellungen und Kaufverträge (nachfolgend „Kaufvertrag“) zwischen der Schepens NV mit Sitz in der Kanaalstraat 9, 3560 Lummen (nachfolgend „SCHEPENS“) und dem Käufer, wie auf dem Bestellformular angegeben (nachfolgend „Käufer“), für Waren und/oder Dienstleistungen, wie auf jedem Bestellformular angegeben. Keine Bestimmung, welcher Art auch immer, in den Dokumenten des Käufers (einschließlich seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ist auf Verkäufe durch SCHEPENS anwendbar. Durch Abschluss eines Kaufvertrages mit SCHEPENS erklärt der Käufer, eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. BESTELLUNGEN UND LIEFERBEDINGUNGEN
2.1. Bestellungen werden per E-Mail aufgegeben. Bestellungen und/oder Lieferbedingungen sind nur gültig, wenn sie von SCHEPENS schriftlich akzeptiert werden. Der voraussichtliche Liefertermin wird bei Aufgabe der Bestellung vereinbart und in der Bestellbestätigung angegeben.  SCHEPENS oder ihr Vertreter unternimmt zumutbare Bemühungen, die bestellten Waren oder Dienstleistungen rechtzeitig zu liefern/zu erbringen. Der Käufer erkennt an, dass, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, die Lieferfrist für Waren oder Dienstleistungen als Richtwert gilt. Eine Mitteilung über den Versand oder die Versandbereitschaft der Ware erfolgt durch SCHEPENS, wie für jede Bestellung vereinbart. Die Nichteinhaltung der als Richtwert angegebenen Frist begründet in keinem Fall die Aufhebung des Kaufvertrags oder den Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. SCHEPENS kann die Ware in einer oder mehreren Chargen liefern. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist jede Charge Gegenstand eines separaten Vertrages und wird separat in Rechnung gestellt und bezahlt. Jede Bestellung ist persönlich für den Käufer bestimmt und kann ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SCHEPENS nicht an Dritte abgetreten werden. SCHEPENS kann Bestellungen von Unbefugten oder von Personen, die nicht die erforderlichen beruflichen Qualifikationsnachweise erbringen, ablehnen.
2.2. Angenommene Bestellungen sind für beide Parteien bindend. Storniert der Käufer eine angenommene Bestellung, ist der Käufer verpflichtet, SCHEPENS gemäß Klausel 4.8 eine Vertragsstrafe zu zahlen, unbeschadet des Rechts von SCHEPENS, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen oder die Einhaltung des Kaufvertrags zu verlangen. Der Käufer ist nicht berechtigt, angenommene Bestellungen von Sonderanfertigungen zu stornieren. Storniert der Käufer eine angenommene Bestellung von Sonderanfertigungen, so ist er dennoch verpflichtet, den Kaufpreis und alle Nebenkosten und Entschädigungen in voller Höhe zu zahlen. Falls die Bestellbestätigung von SCHEPENS eine Änderung oder einen Nachtrag enthält oder in irgendeiner Weise von der Bestellung des Käufers abweicht, so hat die Bestellung eine bindende Wirkung für den Käufer, sofern er SCHEPENS nicht innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Bestellbestätigung über die Diskrepanz informiert.
2.3. SCHEPENS behält sich das Recht vor, die Ausführung einer Bestellung auszusetzen, wenn das Konto des Käufers bei SCHEPENS zeigt, dass der Käufer mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber SCHEPENS oder einer ihrer Tochtergesellschaften in Verzug ist oder wenn der Käufer nachweislich zahlungsunfähig ist. Im Falle einer Verweigerung der Annahme einer gelieferten Bestellung oder einer Verzögerung der Lieferung infolge einer Aussetzung einer Bestellung, für die der Käufer direkt oder indirekt verantwortlich ist, werden dem Käufer Lagerkosten in Rechnung gestellt, unbeschadet des Rechts von SCHEPENS, den Kaufvertrag zu kündigen

3. PREISE - STEUERN
3.1. Der Preis ist der in der Bestellbestätigung genannte. Preiskalkulationen oder Angebote sind Richtwerte und unverbindlich bis zur Annahme durch den Käufer (z.B. durch Aufgabe einer Bestellung). In keinem Fall sind die von SCHEPENS für eine Bestellung bestätigten Preise für Folgebestellungen verbindlich. Diese Preise sind immer Gegenstand möglicher Erhöhungen, wenn dies auf die Entwicklung ihrer festen und/oder variablen Kosten zurückzuführen ist (z.B.: Löhne und andere Sozialversicherungsbeiträge, Materialkosten, Verarbeitungskosten, Energiekosten, Wechselkurse usw.). Die Preise gelten ohne Transportkosten (falls zutreffend), Versicherungskosten, Verpackungskosten, Mehrwertsteuer, Abgaben, Import- und Exportzölle usw., sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben ist.
3.2. Ändern sich der Liefertermin, der Lieferort oder die Umstände der Lieferung auf Wunsch des Käufers oder hat der Käufer in dieser Hinsicht unrichtige Angaben gemacht, so hat SCHEPENS Anspruch auf Zahlung der entstehenden Mehrkosten. Der Käufer kann keine seiner Forderungen mit irgendwelchen Schulden von SCHEPENS verrechnen (unabhängig davon, ob diese Schulden aus dem Kauf von Waren von SCHEPENS herrühren oder aus anderen Gründen).

4. ZAHLEN - KREDITLIMITS - ZINSEN - KONVENTIONALSTRAFEN
4.1. SCHEPENS stellt dem Käufer die Rechnung am Tag der Versandbereitschaft der Ware oder des Versands der Ware aus (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt). Die Rechnungen von SCHEPENS sind spätestens zu dem in der jeweiligen Bestellung oder in den entsprechenden Rechnungen angegebenen Fälligkeitsdatum oder anderenfalls innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnung von SCHEPENS auf das von SCHEPENS angegebene Bankkonto zu zahlen. Pünktliche Zahlung ist wesentlich. Die Rechnung gilt als beglichen, wenn der auf der Rechnung angegebene Gesamtbetrag auf dem von SCHEPENS auf der Vorderseite der Rechnung angegebenen Bankkonto eingegangen ist. Alle Bank- und Wechselkurskosten, die mit der Zahlung des vom Käufer geschuldeten Betrages verbunden sind, gehen zu Lasten des Käufers. Vertreter von SCHEPENS sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Rechnungen, die nicht innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ausstellung durch SCHEPENS per Einschreiben beanstandet werden, gelten als vollständig angenommen und vom Käufer in voller Höhe zu begleichen.
4.2. Wenn der Käufer eine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum vollständig beglichen hat oder eine andere Zahlung, die SCHEPENS gemäß dem Kaufvertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zum Fälligkeitsdatum zusteht, nicht vollständig bezahlt, dann: a) muss der Käufer auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von 10% p.a. zahlen (außer wenn der gesetzliche Zinssatz höher ist, der dann anzuwenden ist). Diese Zinsen werden täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags berechnet. Der Käufer muss die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zahlen; und (b) der Käufer zahlt SCHEPENS auf Aufforderung (und innerhalb von vierzehn Tagen nach dieser Aufforderung) 10% des ausstehenden Saldos, mindestens jedoch 250,00 EUR für Kosten, die unter anderem mit der Beitreibung der fälligen Beträge und mit der negativen Folge für den Cashflow von SCHEPENS verbunden sind, als Konventionalstrafe. Die Parteien akzeptieren und vereinbaren, dass diese Summe eine echte Vorausschätzung des Schadens von SCHEPENS darstellt. Dieser Absatz gilt unbeschadet des Rechts von SCHEPENS, einen höheren Schaden nachzuweisen und höheren Schadenersatz zu verlangen.
4.3. Eine verspätete, unvollständige oder nicht erfolgte Zahlung einer fälligen Rechnung führt dazu, dass alle anderen Rechnungen, für die eine bestimmte Ratenzahlungsfrist vereinbart wurde, sofort und ohne vorherige Inverzugsetzung fällig werden. Verzugszinsen werden ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der nicht fälligen Rechnungen erhoben. Darüber hinaus kann gemäß Klausel 4.2.(b) eine Vertragsstrafe fällig werden. Teilzahlungen werden zunächst von den nach Klausel 4.2 fälligen Zinsen, den nach Klausel 4.2.(b) und 4.8 fälligen Vertragsstrafen und eventuellen Kosten und erst dann von unbezahlten Rechnungen abgezogen.
4.4. Die Verwendung von Wechseln, Schecks oder die Erlaubnis, einen Wechsel zur Deckung des vereinbarten Preises auszustellen, gilt niemals als Verlängerung der Schuld der ursprünglichen Rechnung, auch wird dadurch ein „Zurückbehaltungsrecht“, eine Vereinbarung oder eine territoriale Zuständigkeit nicht eingeschränkt oder verändert.
4.5. Für den Fall, dass der Käufer die von SCHEPENS gekaufte Ware bereits an einen Dritten übertragen, aber seine Verpflichtungen gegenüber SCHEPENS nicht erfüllt hat, ist der Käufer verpflichtet, den Zahlungsanspruch, den SCHEPENS gegenüber dem Käufer hat, auf SCHEPENS zu übertragen. SCHEPENS kann vom Käufer nach eigenem Ermessen jederzeit Garantien oder Zusicherungen verlangen (z.B. bei Anzeichen einer negativen finanziellen Situation des Käufers). Diese Zusicherungen oder Garantien gelten als Bedingung für die Ausführung oder weitere Erfüllung des Kaufvertrags.
4.6. SCHEPENS ist berechtigt, ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit anderen laufenden Verträgen zwischen den Parteien auszusetzen oder zu verschieben, falls der Käufer eine Zahlungsbedingung oder sonstige Verpflichtung nicht erfüllt hat. SCHEPENS behält sich das Recht vor, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen, bis die Kreditwürdigkeit des Käufers wieder innerhalb der vereinbarten Grenzen liegt (insbesondere eine Kreditwürdigkeit von mehr als 50% laut Bonitätsprüfung durch Graydon) oder bis der Käufer diese Zahlungsbedingung oder sonstige Verpflichtung erfüllt. Verzögerungen seitens des Käufers bei der Zahlung (bestimmter Vorauszahlungen) des Preises können zu einer anteiligen Verzögerung der Lieferfrist führen.
4.7. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist SCHEPENS berechtigt, den Kaufvertrag zu kündigen oder nach Gutdünken von SCHEPENS die Zwangsvollstreckung des Kaufvertrags zu verlangen, und zwar unbeschadet der sonstigen Rechte und Rechtsmittel von SCHEPENS gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach Gesetz, Billigkeitsrecht oder auf andere Weise. SCHEPENS ist berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers abzuholen oder zurückzufordern und von ihrem Recht auf Schadenersatz, auch wie in Klausel 4.8 festgelegt, Gebrauch zu machen.
4.8. Konventionalstrafe. Wird der Kaufvertrag / eine angenommene Bestellung vom Käufer gemäß Klausel 2.2 oder von SCHEPENS gemäß 4.7 (oder aufgrund einer anderen Vertragsverletzung durch den Käufer) storniert, muss der Käufer SCHEPENS auf Verlangen (und innerhalb von vierzehn Tagen nach dieser Aufforderung) 30% des ausstehenden Saldos als Konventionalstrafe zahlen. Die Parteien bestätigen, dass diese Summe eine echte Vorausschätzung des Schadens von SCHEPENS darstellt. Dieser Absatz gilt unbeschadet des Rechts von SCHEPENS, einen höheren Schaden nachzuweisen und höheren Schadenersatz zu verlangen.

5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Preises für diese Ware durch den Käufer, sowie gegebenenfalls von Zinsen und Konventionalstrafen, Eigentum von SCHEPENS. Sollte der Käufer den Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt haben, so muss er Dritten (z. B. Nachlassverwalter, Insolvenzverwalter und Gläubiger) den Eigentumsvorbehalt von SCHEPENS jedes Mal per Einschreiben melden, wenn dies den Umständen entsprechend erforderlich ist, wobei dies jedoch nicht auf die Situation beschränkt ist, in der ein Dritter die Waren beschlagnahmt oder beschlagnahmt hat. Der Käufer muss SCHEPENS hierüber unverzüglich per Einschreiben informieren. Der Käufer gewährleistet (notfalls durch einen Dritten (Käufer) oder Geschäftsinhaber), dass SCHEPENS auf erstes Ersuchen der Ort der Waren mitgeteilt wird und diese, auf Kosten und Risiko des Käufers, SCHEPENS erneut zur Verfügung gestellt werden, sollte SCHEPENS dies einfordern. Soweit erforderlich wird SCHEPENS sowohl eine unwiderrufliche Vollmacht für die Wiederinbesitznahme als auch für den Zutritt zum Grundstück für diesen Zweck erteilt.
5.2. Das mit der verkauften Ware verbundene Risiko geht zu dem durch die anwendbare Lieferbedingung festgelegten Zeitpunkt auf den Käufer über, diese ist FCA, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Dies betrifft auch das Risiko im Falle von ungewöhnlichen Ursachen, Zufall und höherer Gewalt oder ähnlichen Umständen, unabhängig von der Partei, von der sie herrühren.
5.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Ware zu verfügen oder sie zu verwenden, wenn der entsprechende Kaufpreis nicht vollständig bezahlt wurde. Falls der Käufer einen Verkauf oder eine anderweitige Übertragung der Waren durchführt, durch den/die diese Klausel verletzt wird, so tritt er seinen Zahlungsanspruch gegenüber seinem Kunden automatisch an SCHEPENS ab, wobei SCHEPENS eine solche Abtretung akzeptiert. Der Käufer muss seine Kunden von der Abtretung an SCHEPENS in Kenntnis setzen und SCHEPENS alle Informationen und Dokumente zur Sammlung der Ansprüche zur Verfügung stellen.
5.4 Der Käufer muss die gelieferte Ware bei einer renommierten Versicherung gegen Beschädigung, Verlust, Wertminderung, Zerstörung und Diebstahl angemessen versichern und dies SCHEPENS auf Verlangen nachweisen. Der Käufer tritt seine aufgrund von Beschädigung, Verlust, Wertminderung, Zerstörung und Diebstahl der Ware bestehenden Versicherungsansprüche an SCHEPENS ab, SCHEPENS akzeptiert diese Abtretung hiermit.
5.5. Falls diese Klausel bezüglich des Eigentumsvorbehalts nicht mit anderen zwischen den Parteien vereinbarten Klauseln vereinbar ist, hat diese Klausel Vorrang.

6. LIEFERUNG
6.1. Die Lieferung erfolgt gemäß den geltenden Lieferbedingungen. Falls die Parteien sich nicht auf anwendbare Lieferbedingungen geeinigt haben, erfolgt die Lieferung FCA in den Räumlichkeiten von SCHEPENS (Kanaalstraat 9, 3560 Lummen, Belgien) und alle damit verbundenen Transportkosten, Kosten, die durch Formalitäten im Herkunfts- oder Bestimmungshafen oder anderweitig entstehen, Versicherungen und Steuern gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt zu prüfen und sein Rückgriffsrecht gegen den Transporteur, falls erforderlich, innerhalb der erforderlichen Frist geltend zu machen.
6.2. Wenn die Parteien schriftlich vereinbaren, dass SCHEPENS den Transport der Ware zu einem vom Käufer angegebenen Lieferort organisiert, handelt SCHEPENS als Vertreterin des Käufers, ohne die Haftung für diesen Transport zu übernehmen.
6.3  Sollten gemäß Artikel 5.2 andere Incoterms vereinbart werden, so bleibt der Käufer allein haftbar für alle zusätzlichen Kosten, die sich erst während des Transports ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Treibstoffkosten, Kosten und Ausgaben für Wartezeiten des Transporteurs, zusätzliche Kosten durch unvorhergesehene Umstände während des Transports und/oder beim Entladen). Darüber hinaus wird SCHEPENS die Lieferfrist um eventuell auftretende Verzögerungen während des Transports, Wartezeiten usw. verlängern.
6.4 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, muss der Käufer alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ware für den Transport zu versichern.

7. QUALITÄTSANFORDERUNGEN UND BERICHTERSTATTUNG
7.1. Der Käufer muss die Ware gemäß den Produktspezifikationen und/oder unter geeigneten Bedingungen lagern, behandeln und zu seinen Kunden transportieren.
7.2. SCHEPENS entnimmt vor der Auslieferung Muster aller Produktionschargen. Die Parteien vereinbaren, dass diese Muster die einzige Grundlage für die Beurteilung etwaiger vom Käufer geäußerter Beanstandungen der Qualität bilden. Auf Wunsch kann der Käufer auf eigene Kosten einen technischen Analysebericht über die Produktionscharge anfordern. 

8. VERPACKUNG
8.1. Sofern nicht anders vereinbart, werden die bestellten Waren lose geliefert. Bestellte Mengen können geändert werden, um den Standard-Verpackungseinheiten zu entsprechen.
8.2. Aufgrund natürlicher Schwankungen kann die gelieferte Menge von der bestellten Menge abweichen.  Die maximal zulässige Abweichung beträgt +/-5%. Die tatsächlich gelieferte Menge wird in Rechnung gestellt und ist zu bezahlen.

9. DOKUMENTATION UND PRODUKTSPEZIFIKATIONEN
9.1. Auf schriftliche Anfrage erhält der Käufer eine Kopie der Dokumentation bezüglich der bestellten Ware. Alle Spezifikationen und Produktkonzepte sowie alle von SCHEPENS bereitgestellten Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preise, Zahlungsbedingungen und Bedingungen des Kaufvertrags) sind vertraulich und bleiben Eigentum von SCHEPENS. Sie dürfen vom Käufer nur verwendet werden, soweit dies für die sachgemäße Verwendung der Ware erforderlich ist. Die Vervielfältigung oder Verwendung dieser Informationen für andere Zwecke ist strafbar und wird strafrechtlich verfolgt.
9.2. SCHEPENS gewährleistet, dass die Ware den in der Bestellbestätigung genannten Spezifikationen entspricht. SCHEPENS übernimmt keine weiteren Garantien in Bezug auf die Ware. 

10. REKLAMATIONEN
10.1. Der Käufer muss sofort nach Erhalt des Versands überprüfen, ob die gelieferten Mengen mit den bestellten Mengen übereinstimmen. Reklamationen in Bezug auf Menge, (Nicht-)Konformität oder Zustand der gelieferten Ware müssen SCHEPENS innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung per Einschreiben und E-Mail (info [at] schepenscompany.be) bei Androhung des Ablaufens der Reklamation zugehen.
10.2. Reklamation in Bezug auf Mängel müssen SCHEPENS spätestens 5 Tage nach Erhalt der Ware (bei erkennbaren Mängeln) und spätestens 5 Tage nach Entdeckung (bei versteckten Mängeln) per Einschreiben und E-Mail unter Angabe des Grundes und unter Angabe aller relevanten Daten, unter anderem Bestell- und Rechnungsnummer, angezeigt werden. Derartige Reklamationen werden von SCHEPENS nach ihrem internen Reklamationsbearbeitungsverfahren untersucht. SCHEPENS ist nicht verpflichtet, Reklamationen zu akzeptieren, wenn sie 6 Monate nach Lieferung eingehen. Die Verwendung oder der Verkauf der Ware schließt jegliche Haftung seitens SCHEPENS aus, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel, wenn SCHEPENS diese versteckten Mängel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer bekannt waren. Wenn die Reklamation gerechtfertigt ist, entscheidet SCHEPENS nach eigenem Ermessen, ob der Preis für die betreffende Ware erstattet oder die Ware ersetzt wird.
10.3. Reklamationen und/oder Streitigkeiten jeglicher Art berechtigen den Käufer in keinem Fall, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber SCHEPENS auszusetzen oder die vollständige Bestellung oder Lieferung zu stornieren. Unbeschadet Klausel 11.1 überschreitet die maximale Haftung von SCHEPENS auf keinen Fall den für die betreffende Ware gezahlten Preis.

11. HAFTUNG - HÖHERE GEWALT - INFORMATIONSBEREITSTELLUNG
11.1. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt oder schließt eine Haftung von SCHEPENS aus, die nach geltendem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann. Vorbehaltlich Klausel 11.1 haftet SCHEPENS gegenüber dem Käufer im Rahmen der oder im Zusammenhang mit der Bestellung für: (a) die Folgen der Nutzung und die Folgen für den Nutzer, einen Dritten oder seine Waren, die sich aus den gelieferten und/oder transportierten Waren ergeben, soweit gesetzlich zulässig; oder (b) Gewinnausfall oder indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Sachschäden, finanzielle Verluste, Gewinnausfall, Umsatzverluste, Datenverlust, Personalkosten, Schäden an Dritten, Einkommensverluste). Der Käufer verzichtet hiermit auf seine Regressansprüche gegenüber SCHEPENS und/oder den von SCHEPENS Beauftragten und befreit SCHEPENS und/oder die von SCHEPENS Beauftragten von jeglicher diesbezüglicher Haftung.
11.2. Alle Fälle höherer Gewalt befreien SCHEPENS von ihrer Haftung für alles, was mit der Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen innerhalb der gesetzten Frist zusammenhängt. Im Falle höherer Gewalt ist SCHEPENS berechtigt, den Kaufvertrag, soweit er noch ausgeführt wurde, für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen, oder ihn ohne Schadenersatzpflicht zu kündigen. Unter höherer Gewalt versteht man für die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: jedes Ereignis, das sich vernünftigerweise außerhalb der Kontrolle von SCHEPENS befindet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen, Verzögerungen oder Unterbrechungen des Transports, höhere Gewalt, Verluste auf See, Krieg, Kriegsgefahr oder Kriegsvorbereitung, bewaffnete Konflikte, Verhängung von Sanktionen, Embargo, Abbruch diplomatischer Beziehungen oder ähnliche Handlungen, Kriegshandlungen, Terrorismus, Aufstände, Brand, nukleare, chemische oder biologische Verseuchung oder Überschallknall, Anordnungen, Satzungen oder Vorschriften der Regierung oder Verwaltung, Unfähigkeit, Erdgas und/oder andere Brennstoffe zu beschaffen, Versorgungsschwierigkeiten, Rohstoffknappheit oder Produktmangel für die Herstellung, Überschwemmungen, Erdbeben, Wetterbedingungen, die die Erfüllung des Kaufvertrages vorübergehend erschweren oder unmöglich machen, Ausfall von Maschinen, Fehler oder Verzögerungen durch Lieferanten von SCHEPENS, Handlungen Dritter, einen oder mehrere erhebliche Herstellungsfehler seitens eines Lieferanten von SCHEPENS usw., unabhängig davon, ob diese Probleme bei SCHEPENS oder dem Lieferanten, von dem SCHEPENS Waren bezieht, auftreten und ohne dass SCHEPENS verpflichtet ist, deren Einfluss nachzuweisen.
11.3. SCHEPENS übernimmt keine Garantie für die Qualität ihrer Waren, wenn sie Gegenstand einer ungewöhnlichen Verwendung oder unsachgemäßen Lagerung durch den Käufer oder Dritte sind oder waren.

12. DATENSCHUTZ
12.1. SCHEPENS erfüllt alle Rechtsnormen zum Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr („DSGVO").
12.2. Alle Informationen, die SCHEPENS im Zusammenhang mit der Vereinbarung vom Käufer erhält, und die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen („personenbezogene Daten“), sind und bleiben Eigentum des Käufers. Die Vereinbarung bildet die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, damit SCHEPENS ihren Verpflichtungen gegenüber dem Käufer aus der Vereinbarung nachkommen kann. SCHEPENS verarbeitet nur personenbezogene Daten, die für die Erfüllung des Vertrages (z.B. zur Lieferung der Ware) erforderlich sind. Nach Beendigung des Vertrages werden alle personenbezogenen Daten an den Käufer zurückgegeben und SCHEPENS darf keine Kopie davon in irgendeiner Form aufbewahren, es sei denn, dies wäre aus einem bestimmten Rechtsgrund erforderlich.
12.3. SCHEPENS garantiert, alle möglichen Maßnahmen zu treffen, die in Übereinstimmung mit den jeweils verfügbaren Branchenstandards erforderlich sind, um den unbefugten Zugriff Dritter auf die personenbezogenen Daten, den Diebstahl personenbezogener Daten, die Verletzung der Sicherheit oder den Verlust von Daten jeglicher Art zu verhindern, sei es direkt oder indirekt und unabhängig von den Mitteln, die für den Zugriff geeignet sind.

13. VERSCHIEDENES
13.1. Alle geistigen Eigentumsrechte an den Waren (wie z.B. alle Urheberrechte, Marken, Patentrechte, Geschäftsgeheimnisse, Handelsnamen, Logos und andere Eigentumsrechte) sind Eigentum von SCHEPENS und verbleiben bei SCHEPENS. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Handelsnamen oder eine Marke von SCHEPENS ohne schriftliche Genehmigung zu verwenden.
13.2. Die Unwirksamkeit oder Nichtanwendbarkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Die Ungültigkeit oder Nichtanwendbarkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmungen stellt in keiner Weise einen Grund für die Kündigung des Kaufvertrags dar.
13.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus einem Kaufvertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SCHEPENS abzutreten, zu übertragen oder weiterzugeben.
13.4. Im Falle einer Streitigkeit über einen Kaufvertrag zwischen dem Käufer und SCHEPENS, unabhängig von seiner Art und dem Ort der Lieferung, sind die Gerichte von Antwerpen, Gerichtsbezirk Hasselt ausschließlich zuständig, auch wenn es sich um angenommene Wechsel handelt, die außerhalb dieses Gerichtsbezirks zahlbar sind und/oder domiziliert werden. Ist SCHEPENS jedoch Klägerin, so ist sie nach eigenem Gutdünken berechtigt, das für den Geschäftssitz des Käufers zuständige Gericht anzurufen.
13.5. Alle zwischen SCHEPENS und dem Käufer abgeschlossenen Verträge unterliegen dem belgischen Recht unter Ausschluss (1) aller Kollisionsregeln und (2) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (1980) (kurz: UN-Kaufrecht) und (3) dem New Yorker Übereinkommen über die Verjährungsfrist beim internationalen Warenkauf (1974).
13.6. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verjähren Ansprüche des Käufers aus oder im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag oder einer Bestellung in jedem Fall nach Ablauf eines (1) Jahres ab dem Zeitpunkt der Lieferung der betreffenden Ware.
13.7. Falls zwingende gesetzliche Vorschriften anwendbar sind, haben diese Vorrang vor der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gegebenenfalls beschränkt auf den Umfang ihres Anwendungsbereichs.